Medienmitteilung des Aargauischen Gewerbeverbandesm (AGV) vom 20.12.2020

Aargauer Alleingang:
Gewerbe fordert klare Regeln und weniger Hektik


Die Verschärfung der bundesrätlichen Massnahmen seitens der Aargauer Regierung trifft die Aargauer Ladengeschäfte vor Weihnachten besonders hart. Die kurzfristig angeordneten Massnahmen vom 18. Dezember 2020 haben innert Stunden enorm vielen Anfragen beim Gewerbeverband geführt. Das Kleingewerbe ist verunsichert. Der Einkaufstourismus weg vom Aargau wird für einen Monat quasi "notwendig". Der Aargauer Gewerbeverband fordert den Regierungsrat dringend auf, den Entscheid vom 18. Dezember 2020 anzupassen bzw. die Massnahmen zeitlich zu begrenzen (Inkraftsetzung erst ab 27.12. bzw. Verkürzung der Dauer).

Der Aargauische Gewerbeverband ist irritiert über den drastischen Kurswechsel und die verschärften Massnahmen der Aargauischen Regierung. Erst noch hatte die Regierung durch das unkomplizierte und rasche Vorwärtstreiben der Aargauer Härtefall-Lösung die Zeichen der Corona-Zeit erkannt und entsprechend gehandelt.

Die neuesten, weder zeitlich noch sachlich mit den bundesrätlichen Massnahmen abgestimmten Anordnungen der Regierung führen zu Rechtsunsicherheit und zur Förderung des Einkaufstourismus und steigendem Verkehr in andere Kantone. Wir wissen es: Von praktisch jeder Aargauer Gemeinde kann innert kürzester Zeit ein Einkaufszentrum in einem anderen Kanton erreicht werden.  Es ist absehbar, dass die Konsumentinnen und Konsumenten über die Kantonsgrenzen hinauspendeln werden, um ihre Weihnachtseinkäufe in letzter Minute noch erledigen zu können.

Der Aargauer Gewerbeverband unterstützt grundsätzlich die Bemühungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die (zusätzlichen) Massnahmen schiessen jedoch über das Ziel hinaus. Auch in Notsituationen haben die Behörden den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren. Es wären andere Massnahmen mit dem gleichen Effekt zumindest ebenso geeignet gewesen, anstelle dieses erneuten – unfairen – Lockdowns. So ist an weitere zeitliche Massnahmen (Einschränkung oder Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten) zu denken, Beschränkungen der Anzahl Personen pro Ladengeschäft, Lüftungsmöglichkeiten, etc. Dazu kommt, dass die durch den Regierungsrat angeordneten Massnahmen nicht genügend bestimmt sind. Gewerbetreibende wissen nicht, ob Sie betroffen sind, wie sie die Massnahmen umsetzen müssen und welche Regelungen nun gelten. Beim Gewerbeverband sind innert Stunden sehr viele Anfragen eingegangen. Dies führt zu Rechtsunsicherheit, Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrungen.

Die verordneten Massnahmen des Regierungsrates sind für das Gewerbe absolut unverständlich. Wie beim ersten Lockdown wurden mit massiven finanziellen Aufwänden, mit viel Mühe und mit enormer Energie in den letzten Wochen bereits taugliche Schutzkonzepte umgesetzt. In der Sendung «Aktuell» auf Tele  M1 vom 18.12.2020 wurde denn auch die Wirkung dieser Schutzkonzepte durch die Gesundheitsdirektion bestätigt. Es stellt sich in diesem Zusammenhang auch die ernsthafte Frage, weshalb im Aargau nun ein "Sonderzug" gefahren werden muss.

Aufgrund des Feedbacks von vielen Gewerbetreibenden und den offenen Fragen auch in Bezug auf die finanzielle Härtefallregelungen wird der AGV zeitgleich eine detaillierte Auslegeordnung machen und die zahlreichen Feedbacks verarbeiten. In finanzieller Hinsicht ist im Hinblick auf die erhöhte Liquidität am Jahresende / Jahresanfang wichtig, dass die Entschädigungen unkompliziert fliessen und damit der entsprechend der Liquiditätsbedarf gedeckt werden kann.

Im Hinblick auf den Entscheid vom 18. Dezember 2020 erwartet der Aargauische Gewerbeverband vom Regierungsrat wiedererwägungsweise in einer Sondersitzung folgende Beschlüsse:

Ab Montag, 21.12.2020:

Die Aufhebung der unpräzisen und wettbewerbsverzerrenden Anordnungen vom 18. Dezember 2020, allenfalls

- die zeitlich spätere Inkraftsetzung (z. B. ab 27. Dezember 2020), und

- die zeitliche Befristung bis 3. respektive 10. Januar 2021 sowie

- die Präzisierung der unklaren Anordnungen.

Für weitere Auskünfte:
Dr. Adrian Schoop, Obmann Gewerbegruppe AGV, 078 720 09 96,
Dr. Hans R. Schibli, Konsulent AGV, 079 395 86 52

Kontakt

GEWERBE REGION
FRICK-LAUFENBURG
5070 Frick

info@geref.ch

ADRESSE

GEWERBE REGION FRICK-LAUFENBURG
5070 Frick

Emailadresse für allgemeine Anfragen:
info@geref.ch