Newsletter Januar 2022

Januar 2022

Liebe Gewerblerinnen, liebe Gewerbler

Wir vom Vorstand wünschen euch einen tollen Start ins 2022.

Das 2022 soll geprägt sein von tollen Aufträgen und Geschichten – und die Corona-Themen werden hoffentlich etwas in den Hintergrund treten.

Die ersten News im neuen Jahr beziehen sich jedoch immer noch auf die Pandemie. Nachfolgend lassen wir Euch die aktuellen Weisungen vom Regierungsrat des Kt. Aargau zukommen.

Zudem führt der Aargauische Gewerbeverband AGV aus aktuellem Anlasse eine Online-Umfrage bei den Firmen im Kanton Aargau durch – die Infos dazu leiten wir Euch mit diesem Newsletter unten gerne auch weiter.

Für weitere Auskünfte stehen wir oder auch der AGV gerne zur Verfügung.

GEWERBE REGION FRICK-LAUFENBURG
Vorstand


Infos für Firmen/Unternehmen

Aktuelles zu den Corona-Massnahmen im Kanton Aargau

Das Wichtigste in Kürze

A) Repetitives Testen nur noch für Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen

Infolge der knappen Laborkapazitäten wird beim repetitiven Testen der Gesundheitsbereich priorisiert. Anderen Betrieben stehen jedoch weiterhin Angebote von Drittanbietern zur Verfügung.

B) Verkürzung der Quarantäne von 10 auf 7 Tage

Die Dauer der Kontaktquarantäne wird auf generell 7 Tage verkürzt. Zudem haben Betriebe/Organisationen der Grundversorgung bei Personalmangel die Möglichkeit, einen Antrag auf Quarantäneerleichterung zu stellen.

C) Quarantäneerleichterung für Organisationen der Grundversorgung

Sofern die Kriterien für eine Quarantäneerleichterung erfüllt sind, können bei Personalmangel die von einer Quarantäne betroffenen Mitarbeitenden ihre Arbeit fortsetzen, solange sie asymptomatisch sind und entsprechende Hygiene-Massnahmen einhalten.


Detaillierte Informationen

Die folgenden Änderungen hat der Aargauer Regierungsrat am 4. Januar 2022 beschlossen. Sie gelten ab dem 10. Januar 2022:

A) Repetitives Testen nur noch für Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schlägt für den Fall von knappen Laborkapazitäten eine Priorisierung beim repetitiven Testen vor. Im Kanton Aargau gilt in Anlehnung an die Empfehlung des BAG die folgende Priorisierung: Priorität 1 gilt den Gesundheits- und Betreuungseinrichtungen, Priorität 2 den Schulen und Priorität 3 den übrigen Betrieben. Der Regierungsrat setzt den Fokus auf den Schutz der besonders gefährdeten Personen und auf die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Gesundheitsversorgung. Für Schulen und Betriebe besteht vorübergehend kein kantonales Angebot mehr für das repetitive Testen.

Die Schulen werden zusätzlich separat über das Schulportal informiert. Betrieben, die ihren Mitarbeitenden ReTe weiterhin ermöglichen wollen, stehen Angebote von Drittanbietern wie zum Beispiel der Hirslanden Gruppe zur Verfügung (www.pooltests.ch). Sobald genügend Laborkapazitäten für Testungen im Gesundheits- und Betreuungswesen sowie an den Schulen vorhanden sind, wird eine Wiederaufnahme des kantonalen ReTe-Programms für die Betriebe geprüft.

B) Verkürzung der Quarantäne von 10 auf 7 Tage

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Kontaktquarantäne von bisher generell 10, auf generell 7 Tage zu verkürzen. Zur Aufhebung der Quarantäne ist kein Test erforderlich. Dies betrifft alle Kontaktpersonen von infizierten Personen, die weder geimpft noch genesen sind. Für Geimpfte und Genesene gilt weiterhin, dass sie nur in Ausnahmefällen in Quarantäne müssen. Die Quarantänebefreiung bei geimpften und genesenen Personen gilt 365 Tage ab der Grundimmunisierung bzw. ab dem 11. Tag der bestätigten Infektion.

Zudem haben Betriebe und Organisationen der Grundversorgung bei akutem Personalmangel aber sofort die Möglichkeit, einen Antrag auf eine Quarantäneerleichterung gemäss Art. 7 Abs. 6 der Covid-19-Verordnung besondere Lage zu stellen.

C) Quarantäneerleichterung für Organisationen der Grundversorgung

Sofern die Kriterien für eine Quarantäneerleichterung erfüllt sind, können bei relevantem Personalmangel die von einer Quarantäne betroffenen Mitarbeitenden ihre Arbeit fortsetzen, solange sie asymptomatisch sind und solange sie Folgendes einhalten:

  • Tragen einer chirurgischen Maske,
  • ausgezeichnete Handhygiene,
  • Abstand halten, wo möglich.

Ausserhalb der beruflichen Tätigkeit und auf dem Arbeitsweg (möglichst nicht mit dem öffentlichen Verkehr) gilt die Kontaktquarantäne weiterhin. Beim Auftreten von Symptomen muss sich der betreffende Mitarbeitende sofort isolieren, sich umgehend testen lassen und den Arbeitgeber informieren. Die Quarantäneerleichterung fällt bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses dahin.

Zu den sogenannten Grundversorgern zählen folgende Betriebe und Organisationen: Polizei und andere Blaulichtorganisationen sowie Bevölkerungsschutz; Energieproduzenten und -versorger (Strom, Gas, Prozess- und Fernwärme); Telekommunikation und Post; Strassenunterhalt (National-, Kantons- und Gemeindestrassen); Öffentliche Verkehrsmittel; Lebensmittelgrundversorgung; Wasserversorgung; Logistik für Lebensmittelgrundversorgung; Labor- und Labordienstleister; Pharma- und Chemieproduzenten; weitere Behörden und Verwaltungsstellen.

Für Lehrpersonen gelten spezielle Quarantäneerleichterungen. Dies ist erforderlich, um einen geordneten Schulunterricht aufrecht erhalten zu können, vor allem an den Oberstufen mit Fachlehrersystem.

Mehr Informationen dazu folgen auf der Webseite www.ag.ch/coronavirus.


Kontaktdaten für weitere Informationen, Fragen und Auskünfte:

GEWERBE REGION FRICK-LAUFENBURG
Franziska Bircher, Präsidentin
franziska.bircher@brogle-kuechen.ch, 062 865 16 60

Aargauischer Gewerbeverband AGV
info@agv.ch, 062 746 20 40

Infos des Kantons Aargau
Alle wichtigen Informationen zum Coronavirus – von aktuellen Massnahmen in verschiedenen Bereichen hin zu Hygienevorschriften und Empfehlungen:
www.ag.ch/coronavirus



Bild Online-Umfrage

Kurzumfrage des Aargauischen Gewerbeverbands

«Auswirkungen COVID-Quarantäne / Isolation» 

Aufgrund der explodierenden COVID-Zahlen und der daraus resultierenden Quarantänepflichten kommen immer mehr unserer Mitglieder in personelle Bedrängnis.

Um uns einen Überblick zu verschaffen und allfällige Massnahmen anzustossen, bitten wir die Gewerblerinnen und Gewerbler im Kanton Aargau, sich an unserer Kurzumfrage zu beteiligen.

Diese ist unter folgendem Link erreichbar:
https://app.umfrageonline.ch/s/gyjc9tr

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Beste Grüsse
Claudio Erdin, Aargauischer Gewerbeverband AGV, Geschäftsleiter-Stv.

c.erdin@agv.ch, 062 746 20 40, www.agv.ch

Kontakt

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